23.02.2022 Corona-Update
Baden-Württemberg befindet sich aktuell in der Warnstufe! Sollten Sie weitere Fragen haben, bevorzugen Sie bitte den Emailweg. Wir sind vor Ort im Musikschulbüro leider momentan etwas unterbesetzt.
- Beim Singen darf der Mindestabstand nun ebenfalls in der Warnstufe unterschritten werden (bisher war dies nur in der Basisstufe möglich)
- Ebenso kann in der Warnstufe auch beim Singen auf die Maske verzichtet werden
- In der Basisstufe gilt keine 3G-Regelung mehr (somit ohne Nachweis), in der Warnstufe gilt 3G, in der Alarmstufe 2G
09.01.2022 Corona-Update
Am Montag, den 10. Januar 2022 geht die Schule wieder los. Folgende Corona-Regelungen gelten in unseren Gebäuden:
2G+-Regel für alle Besucher:innen unseres Hauses. Ausgenommen hiervon sind:
• Schüler:innen bis einschl. 17 Jahre
• Personen mit Auffrischungsimpfung (geboostert)
• Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als 3 Monate vergangen ist
• Personen, deren Immunisierung nicht länger als 3 Monate vergangen ist
• Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können (Schnelltest jedoch erforderlich)
Außerdem gilt für alle Besucher:innen ab 18 Jahren die Pflicht zum Tragen eines FFP2-Mund-Nasen-Schutzes. Im Unterricht mit Blasinstrumenten darf die Maske abgenommen werden. Sänger:innen dürfen mit einer normalen, medizinischen Maske Unterricht abhalten. Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Musikschulbüro ab Montag zur Verfügung!
06.12.2021 Corona-Update
Zutritt zu unseren Gebäuden nur für immunisierte Personen und Vorlage eines negativen (offiziellen) Testnachweises
Hiervon ausgenommen sind
- Kinder und Schüler:innen bis einschl. 17. Lebensjahr
- Personen mit Boosterimpfung
- Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
- Personen, deren Genesung nicht länger als 6 Montae zurückliegt
- Schüler:innen / Jugendliche ab 18 Jahren müssen ebenfalls die 2G+ - Regeln beachten
22.11.2021 Corona Update - alle wichtigen Infos
HIER finden Sie eine tabellarische Auflistung der geltenden Regeln in den verschiedenen Stufen.
Die aktuelle Stufe entnehmen Sie der Tagespresse oder der Mitteilung durch das Land Baden-Württemberg.
27.06.2021 Neue Regelung ab Morgen
Ab dem 28.06.2021 treten folgende Lockerungen auch in der Musikschule Calw in Kraft:
- Keine Beschränkung der Anzahl der Schüler*innen im Unterricht oder Ensemble.
- Keine Vorlage eines Nachweises (3G)
- Keine Maskenpflicht im Unterrichtsraum
14.06.2021 Formular Eigenbescheinigung
das Formular können Sie HIER herunterladen.
04.06.2021 Präsenzunterricht ab Montag auch für Bläser und Sänger möglich
Auch wenn der Landkreis Calw mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit spätestens ab Montag, den 7. Juni die Öffnungsstufe 2 erreichen wird, kann ganz unabhängig davon ab Montag wieder Präsenzunterricht für alle Fachbereiche angeboten werden. Aktuell gehen wir davon aus, dass Unterricht mit bis zu fünf Kindern stattfinden kann. Sobald der Landkreis Calw den Einstieg in die Öffnungsstufe 2 offiziell bestätigt hat, ist sogar wieder Unterricht mit bis zu 20 Personen möglich. Dies würde auch bedeuten, dass unsere Ballettabteilung und der Unterricht der Grundstufe wieder anlaufen kann.
Alle Besucher:innen (ab einem Alter von 6 Jahren) unserer Schule und der Außenstellen müssen jedoch zum Unterricht ein negatives Testergebnis vorweisen können (oder alternativ genesen oder geimpft sein – 3-G-Regel). Schüler:innen, welche ohnehin zweimal die Woche in den allgemeinbildenden Schulen getestet werden, müssen sich nicht erneut für den Musikschulunterricht testen lassen. Benötigen allerdings eine schriftliche Bescheinigung der Schule, dass ein Test durchgeführt wurde.
Sie erhalten im Laufe des Wochenendes weitere Mitteilungen, über unsere Lehrkräfte und die sozialen Netzwerke.
Für weitere Fragen senden Sie gerne eine Email an info@musikschule-calw.de .
17.05.2021 Präsenzunterricht eingeschränkt möglich
Einzel- und Gruppenunterricht bis 5 Personen ist ab heute wieder möglich.
Dies gilt jedoch nicht für Blasinstrumente und das Fach Gesang.
Corona-Erstattungen im Mai 2021:
- 100% Grundstufe und Ballett
- 30% Instrumentalunterricht Blasinstrumente und Gesang
- 15% restliche Instrumentengruppen
- 45% Aurelius Sängerknaben
- 0% Musiktheorie
Die Musikschule Calw hat für Instrumentengruppen, welche im Mai bereits teilweise mit dem Präsenzunterricht starten konnten, 15 % des Entgelts erstattet. Da ein Unterricht für Blasinstrumente, Sänger und dadurch auch die Aurelius Sängerknaben momentan ausgeschlossen ist, werden hier die bekannten Onlineunterricht-Erstattungen von 30 bzw. 45 % vorgenommen.
Es ist davon auszugehen, dass der Einzelunterricht nach den Pfingstferien weiterhin stattfinden kann. Wir gehen aktuell auch davon aus, dass es bis dahin weitere Lockerungen für die Fachbereiche „Blasinstrumente“ und „Gesang“ geben wird. Hierüber halten wir Sie auf dem Laufenden. Unter bestimmten Bedingungen kann auch wieder Gruppenunterricht stattfinden. Über alle weiteren Unterrichtsformen und bei sonstige Fragen können Sie sich gerne im Musikschulbüro, oder bei der jeweiligen Lehrkraft, informieren.
27.04.2021 Kein Präsenzunterricht
Die Gebäude der Musikschule Calw bleiben bis auf Weiteres für den Präsenzunterricht geschlossen. Zur Zeit ist ausschließlich Online-Unterricht möglich.
Der Entgelteinzug wird für Schülerinnen, Schüler & Kooperationspartner entsprechend angepasst. Wir wünschen Allen weiterhin gutes Durchhalten.
Bleiben Sie gesund!
Für Fragen steht das Musikschulbüro zur Verfügung unter
info@musikschule-calw.de Tel: 07051 9208 0
20.03.2021 Präsenzunterricht wieder möglich
Ab kommenden Montag tritt die neue CoronaVO in Kraft, in welcher auch geregelt ist, dass in Musikschulen wieder Einzelunterricht in Präsenzform erlaubt ist. Dies gilt auch für Gruppenunterricht für Geschwister aus dem selben Haushalt. Anders als beim letzten Wechsel in die Präsenzform ist Kleingruppenunterricht mit bis zu 5 Personen bis zu einem Alter von 14 Jahren untersagt. Kooperationen können weiterhin stattfinden.
Dies ist möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz auf 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100/100.000 Einwohner nicht übersteigt. Der aktuelle Inzidenzwert im Landkreis Calw lässt dies zu.
16.03.2021 Ab Morgen kein Präsenzunterricht
Mit einer Pressemitteilung von Montag, 15. März 2021, teilte der Landkreis Calw mit, dass alle Lockerungen auf Weisung des Sozialministeriums Baden-Württemberg, wieder zurückgenommen werden müssen. Somit wird auch die Musikschule Calw ab Mittwoch, 17.03. wieder ihre Türen schließen müssen. Die Unterrichtsformen werden wieder (wie zuvor) online stattfinden oder weiterhin pausieren.
Sobald der Inzidenzwert 5 Tage in Folge unter 50/100.000 Einwohner liegt, kann die Musikschule wieder geöffnet werden. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden. Der heutige Inzidenzwert 75,4.
09.03.2021 Präsenzunterricht wieder möglich
Nachdem der Landkreis Calw mit einer Sonderverfügung vom 8. März mitgeteilt hat, dass der Unterricht an Musikschulen wieder möglich ist, können wir ab sofort unsere Türen wieder öffnen. Regulärer Unterricht in Präsenzform kann stattfinden:
- für Einzelunterricht in den Instrumental- und Gesangsfächern
- Kleingruppen bis zu 5 Personen im Alter von bis zu 14 Jahren
Der Unterricht in den eigenen Häusern (Musikschule & Georgenäum) kann normal stattfinden. Über jegliche Kooperationen in Schulen und Kindergärten informieren Sie sich bitte über die Fachlehrkraft oder im Musikschulbüro. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Musikschule Calw es begrüßt, wenn alle Gäste in unserem Haus auf den Gängen medizinische Masken tragen. Bei uns gelten jedoch auch die allgemeinen Regelungen zur Maskenpflicht. Das Tragen einer medizinischen Maske ist somit für Kinder ab 15 Jahren verpflichtend.
Der Unterricht unserer Grundstufenkurse muss ggf. in Kleingruppen aufgeteilt werden. Auch hierzu erhalten Sie Informationen von der Lehrperson. Die Angebote „Musik und Tanz“ und alle Eltern-Kind-Kurse müssen weiterhin pausieren. Auch Unterricht der Ballettabteilung ist bis auf Weiteres leider nicht möglich.
Wir hoffen sehr, dass möglichst bald weitere Lockerungen für den Musikschulbetrieb folgen. Hierüber halten wir Sie über die bekannten Netzwerke auf dem Laufenden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an info@musikschule-calw.de . Wir setzen uns anschließend unmittelbar mit Ihnen in Kontakt!
Bleiben Sie gesund. Ihre Musikschule Calw
08.03.2021 - KW 10 Onlineunterricht
Auch in KW 10 bietet die Musikschule Calw weiterhin Onlineunterricht an. Sobald der Inzidenzwert im Kreis Calw an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt, kann an unserem Haus der Präsenzunterricht wieder teilweise aufgenommen werden. Hierbei wird es sich um Einzelunterricht jeglicher Art und Kleingruppenunterricht mit bis zu 5 Personen bis max. 14 Jahren (zzgl. Lehrperson) handeln.
Wir halten Sie über die bekannten Medien (Instagram, Facebook & Google) auf dem aktuellsten Stand. Bei Unklarheiten schreiben Sie eine Email an info@musikschule-calw.de oder rufen an unter 07051 – 9208 0.
22.02.2021 Präsenzunterricht bald möglich
Voraussichtlich wird der Unterricht in Präsenzform ab dem 07.03.2021 wieder möglich sein.
Wir informieren ungehend, falls dieses auch früher möglich ist!
29.01.2021 Kurze Information
Voraussichtlich werden wir bis einschließlich 21.02.2021 im Online-Modus bleiben müssen.
15.01.2021 Aktuelle Informationen
Die Musikschule bleibt bis einschließlich 31. Januar 2021 geschlossen. Instrumental- und Gesangsunterricht findet weiterhin online statt. Informationen hierzu werden über die Fachlehrkräfte erteilt.
Unterricht der Ballettabteilung und der Grundstufe kann in diesem Monat nicht stattfinden. Auch die Streicherklasse der Ludwig-Uhland-Schule muss aussetzen. Das Musikschulentgelt wird für diese Bereiche im Januar nicht eingezogen.
Für online gehaltenen Instrumental- und Gesangsunterricht erstattet die Stadt Calw 30 % der Entgelte.
Aufgrund der ausfallenden Präsenz-Chorproben der Aurelius Sängerknaben werden hier 45 % der Entgelte erstattet.
Das Musikschulbüro ist telefonisch unter 07051 9208 0 und per Email (info@musikschule-calw.de) für Sie erreichbar. Wir bemühen uns den Bürokontakt auf ein Mindestmaß zu reduzieren und bitten daher darum, nur nach Vereinbarung in der Musikschule vorbeizukommen.
08.01.2021 Aktuelle Informationen
In der kommenden Woche (11.-17. Januar) wird die Musikschule Calw weiterhin hauptsächlich Online-Unterricht anbieten. Wie der Unterricht ab dem 18. Januar stattfinden wird, teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Wir gehen aktuell davon aus, dass am Wochenende eine neue Verordnung veröffentlich wird.
Auf einen Blick:
- Kein Präsenzunterricht ab kommenden Montag, 11.01.2021
- Unterrichtsangebote in den Bereichen Grundstufe und Ballett pausieren. Die Lehrkräfte geben Auskunft bzgl. zur Verfügung gestelltes Unterrichtsmaterial auf der Cloud.
- Instrumentalunterricht findet als Fernunterricht statt.
- Streicherklasse pausiert.
- Registerproben für Bläser- und Gitarrenklassen finden online statt.
- Theorieunterricht findet online statt.
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 14.12.2020)
Am Montag, 14.12. und Dienstag, 15.12. findet in der Musikschule und in den Außenstellen normaler Präsenzunterricht statt. Auch Angebote der Grundstufe und Ballettunterricht kann stattfinden. Vereinzelt besteht die Möglichkeit, dass Angebote der Grundstufe in bestimmten Kindergärten nicht stattfinden können. Hierüber werden betreffende Eltern separiert informiert.
Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vom Unterricht zu Hause sind. Bitte beachten Sie die Ausgangssperre und setzen sich ggf., falls noch nicht geschehen, mit der verantwortlichen Lehrkraft in Verbindung.
Ab Mittwoch, 16.12.2020 starten wir wieder in den Online-Unterricht. Grundstufen- und Ballettunterricht wird größtenteils über die Cloud versorgt. Für Fragen steht Ihnen das Musikschulbüro (07051 – 9208 0) oder die jeweilige Lehrkraft zur Verfügung.
Vom 21.12.2020 – 10.01.2021 findet weder Online- noch Präsenzunterricht statt. Aufgrund der Betriebsschließung der Stadt Calw bleibt auch das Musikschulgebäude komplett geschlossen. Wie der Unterricht ab 11. Januar 2021 stattfinden kann ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar. Wir werden Sie schnellstmöglich über Neuigkeiten informieren!
Die Musikschule Calw wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit mit guter Musik, abwechslungsreicher Unterhaltung und viel Gesundheit.
Ihre Musikschulverwaltung
Unterrichtsbetrieb an der Musikschule unverändert
Seit dem 9. Dezember 2021 gilt die neue „Allgemeinverfügung“ des Landkreises Calw.
Für die Musikschule Calw, welche als Bildungseinrichtung gleichgestellt mit allgemeinbildenden Schulen ist, gibt es im Unterrichtsbetrieb keine Veränderungen.
Auch die aktuellste Corona-Verordnung Schule vom 7. Dezember 2020 weist keine neuen Einschränkungen auf. Es gilt weiterhin:
- Abstandsregelung im Unterricht für Blasinstrumente und Gesang.
- Für Ensemble und im Ballettunterricht gibt es weiterhin die Grenze von 20 Personen.
Bitte achten Sie beim Betreten des Musikschulgebäudes darauf, dass im Treppenhaus und in den Fluren Maskenpflicht besteht. Desinfizieren Sie sich Ihre Hände beim Betreten des Gebäudes und folgen Sie unserem Einbahnstraßensystem. Die Musikschule Calw freut sich, wenn in unserem Haus und auch in den Außenstellen weiterhin kräftig musiziert werden kann. Bleiben Sie gesund und geben Sie aufeinander acht.
UNTERRICHT IM FACH BALLETT WIEDER GESTATTET
Der Unterricht unserer Ballettabteilung muss nicht mehr ruhen. Am 17. November hat uns die Nachricht des Landesverbands der Musikschulen in Baden-Württemberg erreicht, dass ab sofort Tanz- und Ballettunterricht an Musik- und (Jugend-)Kunstschulen wieder stattfinden darf. Aktuellste Informationen zum Musikschulbetrieb finden Sie hier.
Weiterhin gilt: Mit Bekanntgabe der letzten CoronaVO Nr. 6 können wir unseren Schülerinnen und Schülern den Musikunterricht anbieten. Die seit dem 23.10.2020 geltende Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen gilt weiter unverändert. Sie wurde im Kontext des am 28.10.2020 beschlossenen zweiten „Lockdowns“ ab dem 02.11.2020 nicht geändert. Wir werden den Unterrichtsbetrieb unter den gleichen Bedingungen und Maßnahmen, wie sie vor den Herbstferien galten, wieder aufnehmen können. Weiterhin gilt eine Abstandsregelung für den Unterricht mit Blasinstrumenten und im Gesang. In Gruppen und Ensembles sind weiterhin höchstens 20 Personen zulässig.
Bitte achten Sie beim Betreten des Musikschulgebäudes darauf, dass im Treppenhaus und in den Fluren Maskenpflicht besteht. Desinfizieren Sie sich Ihre Hände beim Betreten des Gebäudes und folgen Sie unserem Einbahnstraßensystem. Die Musikschule Calw freut sich, wenn in unserem Haus und auch in den Außenstellen weiterhin kräftig musiziert werden kann. Bleiben Sie gesund und geben Sie aufeinander acht.
Corona-Update aus der Musikschule Calw
Unterricht möglich in fast allen Fächern, Ballett ausgeschlossen
Mit Bekanntgabe der letzten CoronaVO Nr. 6 können wir weiterhin unseren Schülerinnen und Schülern den Musikunterricht anbieten. Die seit dem 23.10.2020 geltende Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen gilt weiter unverändert. Sie wurde im Kontext des am 28.10.2020 beschlossenen zweiten
„Lockdowns“ ab dem 02.11.2020 nicht geändert. Wir werden den Unterrichtsbetrieb unter den gleichen Bedingungen und Maßnahmen, wie sie vor den Herbstferien galten, wieder aufnehmen können. Weiterhin gilt eine Abstandsregelung für den Unterricht mit Blasinstrumenten und im Gesang. In Gruppen und Ensembles sind weiterhin höchstens 20 Personen zulässig.
So positiv die Nachricht für unseren Musikschulbetrieb im Bereich Instrumental- und Gesangsunterricht ist, so sehr bedauern wir es, dass dies nicht für unsere Ballettabteilung gilt. Hier werden unsere Schülerinnen und Schüler von unseren Lehrkräften auf dem Laufenden gehalten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen im Musikschulbüro auch zur Verfügung.
Bitte achten Sie beim Betreten des Musikschulgebäudes darauf, dass im Treppenhaus und in den Fluren Maskenpflicht besteht. Desinfizieren Sie sich Ihre Hände beim Betreten des Gebäudes und folgen Sie unserem Einbahnstraßensystem. Die Musikschule Calw freut sich, wenn in unserem Haus und auch in den Außenstellen weiterhin kräftig musiziert werden kann. Bleiben Sie gesund und geben Sie aufeinander acht.
Ihre Musikschule
Wieder ein Stück zurück zur Normalität und Entgeltentscheidung durch den Gemeinderat Calw
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
Der Gemeinderat der Stadt Calw hat auf seiner Sitzung am 28. Mai Beschlüsse zu den Musikschulentgelten gefasst.
- Die zunächst gestundeten Entgelte für den Monat April werden nun vollständig erlassen.
- Für den Monat Mai gilt:
Erlass der Entgelte für MFE/ Ballett/ Orchester/ Ensembles
Reduziertes Entgelt für Bläser (70%) und Aurelius (55%)
Normales Entgelt für alle anderen Instrumente